Die Motiva®-Garantien gelten nicht für Implantationen, die ohne strikte Einhaltung der jeweils aktuellen Gebrauchsanweisung und akzeptierten chirurgischen Verfahren durch entsprechend qualifizierte, lizenzierte Chirurgen durchgeführt werden.
Ungeachtet des Vorstehenden hat die Patientin im Rahmen der erweiterten Garantieprogramme weiterhin Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn sie nachweisen kann, dass die Nichteinhaltung der oben genannten Anweisungen und Verfahren nicht zu dem vorliegenden Garantiefall geführt hat.
Der kostenlose Versicherungsschutz für das erste Jahr, das 2-Jahres-Garantieverlängerungsprogramm und das 5-Jahres-Garantieprogramm gelten nicht für:
• Patienten mit Revisionsoperationen mit einer Vorgeschichte von Kapselkontrakturen mit Brustimplantaten anderer Marken als Motiva®
• Entfernung intakter Brustimplantate bei Kapselkontraktur Grad I oder II
• Entfernung intakter Brustimplantate zur Größenänderung
• Entfernung intakter Brustimplantate aufgrund von Falten oder Wellenbildung
• Verlust der Schalenintegrität durch oder während reoperativer Eingriffe
• Verlust der Schalenintegrität infolge offener Kapsulotomie- oder geschlossener Kompressions-Kapsulotomieverfahren
• Verlust der Schalenintegrität durch scharfe Beschädigung des Instruments
Weitere Informationen finden Sie in unseren Garantiebedingungen unter https://motiva.health/patients/product-warranty/.